Auftrag: Archäologie
Seit mehr als 3 Mio. Jahren haben Menschen auf und in der Erde Spuren ihres Daseins hinterlassen. Sie reichen von den ersten Steinwerkzeugen über Gräber, Gebäude, Kunstwerke oder Schmuck bis zu kulturellen Zeugnissen aus der jüngsten Vergangenheit. Die Archäologie erforscht diese materiellen Hinterlassenschaften, um die kulturelle Entwicklung von uns Menschen zu rekonstruieren und darzustellen.
Es ist das Ziel der archäologischen Forschung, Einblicke in die vergangenen Epochen der menschlichen Kulturgeschichte zu gewinnen. Sie wird dabei von anderen Wissenschaften unterstützt, die Erkenntnisse zu Umwelt, Klima, Ernährung oder zum Alter von Funden beitragen. Doch wenn auch der Erkenntnisgewinn für die Archäologie imVordergrund steht, bedeutet das nicht, dass sie jedes archäologische Erbe ausgräbt, das auzugraben ist.
Archäologische Ausgrabungen liefern zwar wichtige Informationen, bedeuten aber immer auch die Zerstörung eines Bodendenkmals. Solange die Bodendenkmäler in ihren originärem Fundzusammenhang eingebettet sind, bleiben sie einzigartige Zeugnisse der Vergangenheit. Zwar stehen sie der Archäologie auf diese Weise für weiteren Erkenntnisgewinn nicht unmittelbar zur Verfügung, aber sie bleiben erhalten. Das ist das oberste Ziel der Denkmalpflege: Bodendenkmäler zu erhalten und vor Zerstörung zu bewahren.
Erst wenn Bauvorhaben und -planungen auf Bodendenkmäler treffen, können Interessenskonflikte entstehen. Hier beginnt die Arbeit der Praktischen Bodendenkmalpflege. Deren Leitgedanke ist es, Bodeneingriffe im Bereich von Denkmälern zu vermeiden. Archäologische Eingriffe sind nur das letzte Mittel, um von dem Bodendenkmal zu retten, was noch zu retten ist.
Die genaue Dokumentation der Grabung ist dann nur der Ersatz für das nun zerstörte Bodendenkmal. Sie steht der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung, die versucht, daraus weitere Erkenntnisse über die Kultur unserer Vorfahren zu gewinnen.
Archäologische Maßnahmen finden nur dort statt, wo sie nach Abwägung aller Interessen unumgänglich sind. Als Fachaufsicht betreut die Abteilung Praktische Bodendenkmalpflege des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege diese Maßnahmen. Sie schlägt Alternativen vor, um Eingriffe in den Denkmalbestand zu verringern und entwickelt fachliche Standards für archäologische Ausgrabungen. Diese sichern eine einheitliche Qualität beim Freilegen, Bergen und Dokumentieren von Bodendenkmälern.
Die Maßnahmen zur Bergung und Dokumentation, d.h. die Ausgrabung, müssen laut Gesetz von qualifizierten archäologischen Fachfirmen durchgeführt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Adressat (Verursacher) der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Rahmen der Zumutbarkeit.