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Benötigen Sie Unterstützung beim Umgang mit Fachbegriffen? In unserem Bauherren-Wiki finden Sie hilfreiche Erläuterungen.

Bauherren-Wiki

Denkmalpflege und Archäologie sind Themen, mit denen viele Menschen das erste Mal bei einem Bauvorhaben in Berührung kommen, z.B. wenn der Bescheid der Denkmalbehörde im Briefkasten liegt. Um Ihnen den Umgang mit diesen Themen zu erleichtern, möchten wir Ihnen die wichtigsten Fachbegriffe erläutern. In diesem kleinen Lexikon finden Sie als Bauherr Informationen zu archäologischen und rechtlichen Bezeichnungen, die mit der Denkmalpflege bei Bauvorhaben verbunden sind.

Wenn Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch; unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne.

Begriffe aus der Archäologie und deren Erklärung

Archäologie – wozu/warum?

Eine archäologische Untersuchung kann für Bauherren mit zusätzlichen Kosten und einem höheren Aufwand bei der Planung und Bauzeit verbunden sein. Somit ist es verständlich, wenn eine solche Maßnahme als Ärgernis empfunden wird.

Archäologie wird allerdings nicht zum Selbstzweck betrieben. Mit jeder Baumaßnahme innerhalb von Bodendenkmälern, bekannt oder unbekannt, gehen wertvolle Informationen über die gemeinsame Vergangenheit verloren. Diese sind Teil des gemeinsamen Kulturgutes, zu dessen Schutz sich Bund und Länder verpflichtet haben. Hierfür existieren eigens eine Reihe von Rechts- und Gesetzesgrundlagen (EU-Recht, Bundes-Rechtsgrundlage und bayerisches Denkmalgesetz), die den Umgang mit Bodendenkmälern regeln. Die fachgerechte Dokumentation der Befunde und die Bergung des Fundmaterials dienen der bestmöglichen Sicherung der Informationen, sprich des gemeinsamen Kulturgutes, aus dem betroffenen Bodendenkmal für zukünftige Generationen. Gleichzeitig können die Grabungsdokumentationen und Funde als Grundlage für wissenschaftliche Auswertungen und Ausstellungen dienen.

Archäologische Beprobung

Neben den Eigenschaften von Funden und Befunden, die mit herkömmlichen Mitteln der archäologischen Dokumentation erfasst werden, verbergen sich unter günstigen Bedingungen noch weitere Informationen im Sediment oder in den Funden. Diese können jedoch oft nur über Analysen unter Laborbedingungen gewonnen werden. Häufig dienen die Analysen zur Datierung von Strukturen oder ganzen Fundstellen bei fehlendem oder wenig aussagefähigem Fundmaterial. Das vielleicht bekannteste Beispiel hierfür wäre die 14C-Methode, bei der die Datierung von organischer Substanz, also Holz oder Knochen, über ein darin enthaltenes, radioaktives Kohlenstoffisotop möglich ist. Andere Methoden analysieren Pflanzen- und Tierreste auf makroskopischer oder mikroskopischer Ebene, um auf die Landschaftsentwicklung und Ernährungsgewohnheiten zurückschließen zu können. Je nach angestrebter Analyse gestaltet sich die Entnahme der Proben mehr oder weniger aufwendig. Die Möglichkeiten reichen hier von einer exemplarischen Entnahme von Sediment aus einem Befund für die Auswertung der enthaltenen Makroreste bis hin zu einer lagetreuen, fachgerechten Bergung von verziegeltem Lehmmaterial sowie Vergleichsproben des umgebenden Bodens durch einen Spezialisten des Fachlabors bei einer angestrebten Thermomagnetik-Datierung. Wichtig ist jedoch bei allen Analysen, dass die hierfür genommenen Proben sowie ihre Entnahme bestmöglich dokumentiert werden. Damit wird zum einen die Zuordnung zu den jeweiligen Befunden und Funden gewährleistet und eventuelle Kontaminationen können im Vorfeld ausgeschlossen oder zumindest in der Auswertung der Ergebnisse berücksichtigt werden. Nur so behalten die Proben – und damit die Analyseergebnisse – auch einen entsprechenden Aussagewert. Die Proben sind ein Teil des üblichen Vorgangs bei Grabungen und werden meist vorsorglich für eine potentielle, spätere Auswertung gewonnen (speziell Erdproben), ohne dass, abgesehen von der ohnehin durchzuführenden Dokumentation, zusätzliche Kosten für Sie als Bauherr entstehen. Bei Proben die aufgrund eines besonderen Fundumstandes eine zeitnahe Analyse notwendig machen, wird diese in Abstimmung mit dem BLfD und von den jeweiligen Mitarbeitern des BLfD (z.B. Jahrring- oder Holzartenanalyse) durchgeführt.

Archäologische Dokumentation

Die fachgerechte Dokumentation von Bodendenkmälern umfasst eine Vielzahl von Einzelschritten. Dazu gehören z.B. Vermessung, Fotografie, maßstabsgerechte Zeichnungen und Beschreibungen. Jedes Einzelobjekt wird nachvollziehbar geborgen, ggf. werden Proben entnommen. So werden die Befunde dreidimensional erfasst und charakterisiert; ihre Beziehungen zueinander werden festgehalten. Funde und Proben können die Funktion und Datierung der jeweiligen Befunde erhellen.

Die Dokumentationsmethoden ergänzen sich gegenseitig, auch wenn einzelne Schritte redundant erscheinen mögen. Erst die Gesamtheit der Ausgrabungsdokumentation und der Funde stellt die Datenbasis für zukünftige Forschungsprojekte und wissenschaftliche Arbeiten dar. Fortschreitende Technik und Datenauswertung ermöglichen zudem einen Erkenntnisgewinn, der sich heute noch gar nicht abzeichnet. Sie stellen somit einen wichtigen Teil unseres gemeinsamen historischen und kulturellen Erbes dar.

Durch neuere Methoden wie 2D-Fotogrammtrie und aus Fotoserien errechnete 3D-Modelle lassen sich einzelne Dokumentationsschritte auf der Ausgrabungsfläche beschleunigen. Bei engen Zeitfenstern ermöglichen sie einen schnellen Abschluss der Außenarbeiten, um die Fläche für andere Gewerke zur Verfügung zu stellen. Allerdings resultiert daraus eine erhöhte Nacharbeit im Nachgang der Ausgrabung.

Über den Einsatz dieser neuen Techniken entscheiden die zuständigen Behörden. Er richtet sich maßgeblich nach der angetroffenen Befundlage. Somit sollte zur Sicherheit immer ein flexibles Zeitfenster für die Archäologie bei Bauprojekten in Vermutungsflächen und im Bereich von Bodendenkmälern einkalkuliert werden.

Ausgleichszahlungen

Der Bayerische Landtag hat am 14. Juni 2023 die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen gelten seit dem 1. Juli 2023. Mit der Einführung des so genannten Schatzregals wurde es ähnlich wie in anderen Bundesländern auch in Bayern zur Praxis, dass das Eigentum an Bodendenkmälern mit ihrer Entdeckung auf den Freistaat übergeht. Die bisherige Praxis der Hadrianschen Teilung ist damit nicht mehr gültig. Dafür erhalten redliche Entdecker eine Belohnung, Grundstückseigentümer einen Ausgleich. Um den Verbleib von Funden in der Region zu ermöglichen, überträgt der Freistaat das Eigentum auf Antrag der Gemeinde, wenn diese eine fachgerechten Lagerungs- und Archivierungsmöglichkeiten nachweisen kann.

Um als Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Ausgleich geltend zu machen, muss das entdeckte Objekt einen Verkehrswert von mindestens 1.000 € (Bagatellgrenze) aufweisen. Bei zusammengesetzten Objekten, wie einer Kette, einem Gürtel oder einem Fibelpaar, kommt es insoweit auf den Wert des gesamten Kompositums an.Desweiteren darf bei der Entnahme der Funde nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werden, darunter fällt zum Beispiel das Graben ohne Grabungserlaubnis.

Die Höhe des Ausgleichs bemisst sich nach der Hälfte des Verkehrswerts des restaurierten Objekts abzüglich des Aufwands für eine fachgerechte Restaurierung und Konservierung und einer Belohnung für den Entdecker. Ermittelt wird der Wert von der Archäologischen Staatssammlung durch den Vergleich zu Verkehrswerten von archäologischen Fundstücken. Zuständig für die Abwicklung der Ausgleichsansprüche ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Ausgrabung

Eine Ausgrabung wird dann notwendig, wenn aufgrund von Bodeneingriffen archäologische Bodendenkmäler zerstört werden. Nach Möglichkeit wird versucht, eine Ausgrabung zu vermeiden und das archäologische Bodendenkmal durch konservatorische Überdeckung und/oder Änderungen im Bauplan zu erhalten. Das ist das oberste Ziel des Denkmalschutzgesetzes und ist meist kostengünstiger.

Ist jedoch eine (teilweise) Zerstörung des Bodendenkmals unumgänglich, müssen zuvor die Funde geborgen und dokumentiert werden. Beides muss durch archäologisch geschultes Fachpersonal erfolgen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die neuen Erkenntnisse über unsere Vergangenheit für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

Eine Ausgrabung erfolgt in Bayern nach den Richtlinien des BLfD. Je nach Größe der Fläche, Eingriffstiefe und Befundlage dauert eine Ausgrabung gewöhnlich zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten. Tendenziell ist bei Neubauten in historischen Ortskernen mit längerfristigen Ausgrabungen zu rechnen. In jedem Fall können Sie damit rechnen, dass sich alle Beteiligten um einen zügige Abschluss der Arbeiten bemühen werden. 

Bauendtiefe/Eingriffstiefe

Die Bauendtiefe den jeweils tiefsten Punkt, bis zu dem in der Baumaßnahme Bodeneingriffe stattfinden. Dieser Wert hat Einfluss auf den Grabungsverlauf, da lediglich die Befundbereiche dokumentiert werden müssen, die auch tatsächlich zerstört werden. Sollten also auf dem Sohlbereich der Baugrube noch Befunde anstehen, können diese nach der Aufnahme im Planum im Boden verbleiben, sofern durch die Baumaßnahmen keine weiteren Beschädigungen zu erwarten sind. Die Entscheidung hierüber obliegt den Fachbehörden. Für die Konservatorische Überdeckung kann unter Umständen ein weiterer Abhub notwendig sein, um das entsprechende Sicherheitspolster zu schaffen. Die tatsächliche Eingriffstiefe ist in solchen Fällen demnach größer als die geplante Bauendtiefe. 

Befunde/Befundaufnahme

Sämtliche Verfärbungen oder Bereiche mit besondere Sedimentzusammensetzung, die sich nach einem Oberbodenabtrag gegen den anstehenden Boden abgrenzen, werden als Befunde bezeichnet. Sie entstehen, wenn die natürlich gewachsene Struktur des Bodens durch äußere Faktoren – meist verbunden mit Materialverlagerung aus der Humusauflage – durcheinandergebracht wird. Bei Baumwürfen, Tiergängen oder Erosionsrinnen geschieht dies durch natürliche Prozesse. Allerdings hinterließen auch menschliche Bodeneingriffe deutliche Spuren. Die Ursachen bzw. die Absicht der Bodeneingriffe sind vielfältig, wodurch zahlreiche Befundgattungen und –bezeichnungen entstanden, die sich durch Form und Struktur der Verfärbung zum Teil noch nachvollziehen lassen. Einige Beispiele wären Gräber, Brunnen, Feuerstellen, Siedlungsgruben zur Lagerung von Lebensmitteln, Materialentnahmegruben, Planierungen zum Ausgleich von Geländeunebenheiten sowie Pfostengruben zur Verankerung von hölzernen Gebäudestützen.

Wurden beim Oberbodenabtrag Verfärbungen festgestellt, wird die Fläche anschließend geputzt, um Verunreinigungen durch den maschinellen Abzug zu entfernen und die Konturen der Verfärbungen deutlich sichtbar zu machen. Für die Befundaufnahme erhalten die Verfärbungen und Strukturen einer Fläche fortlaufend vergebene Befundnummern. Anschließend wird die Fläche fotografiert, die Verfärbungen vermessen und beschrieben. Werden dabei natürlichen Strukturen festgestellt, werden diese nur in ihrer Position vermessen und mit einer kurzen Beschreibung und einem Foto als solche ausgewiesen. Erfolgt eine Konservatorische Überdeckung, ist die Befundaufnahme hiermit abgeschlossen. Wenn eine Ausgrabung notwendig ist, werden die Befunde zudem in ihrer Tiefenausdehnung erfasst. Hierfür werden die Befunde zum Teil entlang von geraden Linien ausgegraben. Die dadurch entstehenden Profilansichten der Befunde werden ebenfalls fotografiert, gezeichnet und beschrieben. Je komplexer in Befund in der Form im Planum desto mehr Profilansichten sind nötig, um ihn in der Tiefenausdehnung zu charakterisieren. Durch die Aufnahme in der horizontalen Planums- und den senkrecht dazu stehenden Profilebenen werden die Befunde in allen drei Raumdimensionen erfasst.

Neben den Erdbefunden gibt es noch die Strukturbefunde, bei denen die menschliche Entstehungsgeschichte offensichtlicher ist. Beispiele hierfür wären Mauern, Holzkonstruktionen, Pflasterungen oder Steinsetzungen. Das Vorgehen bei der Dokumentation der Strukturbefunde folgt dem oben beschriebenen Schema, allerdings werden hier oft die technischen Zeichnungen durch Fotogrammmetrie ersetzt.

Bodendenkmal

Als Bodendenkmal gelten alle Überreste menschlichen Handelns, die Spuren im Boden hinterlassen haben. Zum Teil sind diese oberirdisch sichtbar, etwa Grabhügel, Wall- oder Grabenanlagen. Die meisten sind jedoch im Boden verborgen, z.B. vor- und frühgeschichtliche Siedlungen, Gräberfelder oder Altwege. Erst bei einem Bodeneingriff, bestenfalls nach Abtrag des Oberbodens werden sie entdeckt. Derzeit besteht bereits ein dichtes Netz von bekannten Fundstellen, d.h. Bodendenkmälern. Es wird ergänzt durch Vermutungsflächen.

Alle historischen Ortskerne sowie die Flächen um freistehende Baudenkmäler (z.B. Burgen, Kirchen und Stadtbefestigungen) sind als flächige Bodendenkmale eingestuft. Ob Ihr Bauvorhaben ein Bodendenkmal oder eine Vermutungsfläche berührt, können Sie hier kostenfrei überprüfen. Allerdings können auch auf nicht erfassten Flächen bisher unbekannte Bodendenkmäler verborgen sein.

Die undokumentierte Zerstörung eines Bodendenkmals stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit, bei nachweisbarem Vorsatz unter Umständen eine Straftat dar (Denkmalschutzgesetz). Sollten Sie also bei Ihrem Bauvorhaben wider Erwarten auf Funde oder erkennbare Befunde wie Mauerzüge, Gräber oder Brunnen stoßen, übernehmen wir für Sie gerne die Kommunikation mit den Behörden und die fachgerechte Dokumentation.

Bodendenkmalpfleger

Mit diesem Begriff werden sämtliche Personen bezeichnet, die sich mit dem Erhalt und z.T. auch mit der Erforschung von Bodendenkmalen beschäftigen. Neben den Beamten und Angestellten des Landesamtes (BLfD) und der Unteren Denkmalschutzbehörden der jeweiligen Gemeinden können sich auch Privatpersonen ehrenamtlich in dieser Tätigkeit engagieren. Interessenten können sich direkt an die jeweiligen Fachbehörden wenden, aber auch zahlreiche Vereine und Museen engagieren sich in der Bodendenkmalpflege und freuen sich über tatkräftige Mitglieder bzw. Mithelfer.

Förderungs­möglichkeiten

Besonders umfangreiche, mehrmonatige Projekte können zu größeren Kosten führen. Nach unseren langjährigen Erfahrungen nehmen diese Kosten nur einen Bruchteil des gesamten Investitionsvolumens ein, meist im Bereich zwischen drei und sieben Prozent. Natürlich gibt es auch hier Grenzen der Zumutbarkeit. Daher existieren zahlreiche Möglichkeiten der Unterstützung, die von Ihnen als Bauherr in Anspruch genommen werden können. Ausführliche Informationen hierüber bietet die Homepage des BLfD.

Förderungen werden vom Freistaat Bayern (vertreten durch das BLfD), diversen Sonderfonds und den Gemeinden bzw. Landkreisen zur Verfügung gestellt. Sie richten sich speziell an Personen und Institutionen, in deren Besitz sich ein Denkmal befindet – das trifft auch auf Bodendenkmale zu. Welche Förderung für Ihr Projekt geeignet ist bzw. langfristig die besten Entlastungen bietet, klärt ein Gespräch mit den zuständigen Stellen.

Fotogrammmetrie

Fotogrammmetrie beschreibt eine Reihe von Verfahren, bei denen Fotos als Grundlage zur Vermessung oder Positionsberechnung von Objekten herangezogen werden. Maßgeblich kommen auf den Ausgrabungen zwei Verfahren zum Einsatz, die vereinfacht umgangssprachlich als 2D- und 3D-Fotogrammmetrie bezeichnet werden.

Im 2D-Verfahren werden auf der zu dokumentierenden Fläche Punkte markiert, die sich auch auf dem späteren Foto wiederfinden müssen. Die durch die Kameralinse verursachte Verzerrung kann später aus den zuvor vermessenen Positionen bzw. gegenseitigen Bezügen der Punkte am Computer herausgerechnet werden. Man erhält eine im Raum verortete, orthogonale Ansicht der im Foto dokumentierten Fläche. Da das Objekt möglichst eben sein sollte, um zusätzliche Verzerrungen zu vermeiden, kommt diese Methode überwiegend bei der Dokumentation von Mauern und ebenen Profilen und Plana zum Einsatz.

3D-Fotogrammetrien werden aus Bilderserien berechnet, bei denen die zu dokumentierenden Objekte aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert werden. Es entstehen lagetreue Punktwolken der Oberfläche, auf die die Fotos als Textur gelegt werden können. Auch hier dienen vermessene Referenzpunkte zur Bestimmung der Lage im Raum. Anschließend kann von jedem gewünschten Blickwinkel eine orthogonale Ansicht erstellt werden. Dieses Verfahren eignet sich auch für sehr komplexe Objektgeometrien.

Mit der Fotogrammmetrie lässt sich der Zeitbedarf für die Dokumentation während der Ausgrabung beschleunigen, da bei besonders komplexen Befunden auf zeitintensive technische Zeichnungen verzichtet werden kann. Somit lassen sich Abläufe bei engen Zeitfenstern auf der Baustelle straffen. Durch die anschließende Nachbearbeitung am Rechner (Entzerrung der Fotos, Berechnen der Modelle, Digitalisieren der Objektkonturen, etc.) bleibt der Zeitbedarf insgesamt jedoch erhalten.

Fundbergung

Die Bergung von Fundmaterial ist neben der Dokumentation eine der Haupttätigkeiten auf einer Ausgrabung. Es geht dabei nicht um die Bergung von möglichst vielen und kostbaren Fundobjekten, sondern um eine möglichst genaue Erfassung der Fundumstände. Ein einzelnes, isoliertes Fundobjekt besitzt wenig Informationsgehalt, erst durch die Beziehungen der Funde untereinander sowie zu den zugehörigen Befunden ermöglichen weiterreichende Aussagen (Funde/Fundkomplex). Manche Funde benötigen aufgrund ihrer Materialart und des Erhaltungszustandes eine besonders sorgsame Bergung und ggf. auch noch eine weitere Nachversorgung, die über das übliche Waschen und Inventarisieren hinausreicht (Konservierung). Insbesondere bei Grabbeigaben, wo sich zum Teil über die Anordnung von Perlen ein aufwendiger Halsschmuck rekonstruieren lässt oder bei sehr fragilen, stark korrodierten Metallobjekten kann eine sog. Blockbergung durchgeführt werden. Hier werden die Funde mitsamt dem umgebenden Erdmaterial entnommen und erst unter Laborbedingungen stückweise freigelegt und sofern notwendig sukzessive konserviert.

Funde

Die Bergung von Fundmaterial ist neben der Dokumentation eine der Haupttätigkeiten auf einer Ausgrabung. Es geht dabei nicht um die Bergung von möglichst vielen und kostbaren Fundobjekten, sondern um eine möglichst genaue Erfassung der Fundumstände. Ein einzelnes, isoliertes Fundobjekt besitzt wenig Informationsgehalt, erst durch die Beziehungen der Funde untereinander sowie zu den zugehörigen Befunden ermöglichen weiterreichende Aussagen (Funde/Fundkomplex). Manche Funde benötigen aufgrund ihrer Materialart und des Erhaltungszustandes eine besonders sorgsame Bergung und ggf. auch noch eine weitere Nachversorgung, die über das übliche Waschen und Inventarisieren hinausreicht (Konservierung). Insbesondere bei Grabbeigaben, wo sich zum Teil über die Anordnung von Perlen ein aufwendiger Halsschmuck rekonstruieren lässt oder bei sehr fragilen, stark korrodierten Metallobjekten kann eine sog. Blockbergung durchgeführt werden. Hier werden die Funde mitsamt dem umgebenden Erdmaterial entnommen und erst unter Laborbedingungen stückweise freigelegt und sofern notwendig sukzessive konserviert.

Fundkomplex

Als Fundkomplex werden archäologische Funde bezeichnet, die in einem direkten Bezug zueinander stehen. Der Bezug kann entweder durch das Auffinden innerhalb des gleichen Befunds bestehen, bspw. umfasst ein Grabinventar das Skelett mitsamt der Beigaben, aber auch das gesamte Fundmaterial einer Ausgrabung beschreiben. Das gesamte Fundinventar einer Grabung kann sich daher auch aus untergeordneten, ineinander verschachtelten Fundkomplexen zusammensetzen. Aus den Funden und ihrer Vergesellschaftung lassen sich wichtige Informationen zu den Funktionen der angetroffenen Befunden und deren Zeitstellung ableiten. Daher ist es wichtig, dass die Funde nach Fertigstellung der Grabung geschlossen in ihrer Gesamtheit erhalten bleiben. (Aufbewahrung der Funde)

Geophysikalische Prospektion

Manche Fundstellen sind zwar durch Oberflächenmerkmale, historische Quellen oder Lesefunde bekannt, in ihrer Struktur oder flächigen Ausdehnung jedoch kaum greifbar. Hierfür existieren eine Reihe von zerstörungsfreien Methoden, mit denen sich bereits ohne Oberbodenabtrag grundlegende Strukturen der jeweiligen Fundstelle erkennen lassen. Im Bereich menschlicher Bodeneingriffe ist die Struktur des recht homogenen, gewachsenen Bodens gestört, wodurch sich direkt oder durch damit verbundene Folgeprozesse – bspw. Eisenausfällungen an den Befundgrenzen – verschiedene physikalische Eigenschaften ändern. Die häufigsten vermessenen Größen sind die elektrische Leitfähigkeit, die Stärke und Intensität der Bodenmagnetisierung sowie das Reflektionsvermögen für Radarwellen. Die zu untersuchenden Flächen werden dafür mit entsprechenden Sonden in einem festgelegten Raster begangen. In den grafischen Darstellungen der Messergebnisse zeigen sich die Befunde, bzw. die dort vorliegenden veränderten Bodeneigenschaften, als deutliche Anomalien vor den vergleichsweise einheitlichen Messdaten des geologischen Untergrunds. Somit erhält man einen recht guten Überblick über die Größe, Zusammensetzung und die zu erwartende Befunddichte des jeweiligen Bodendenkmals.

Auf größeren Flächen mit vermuteten oder bekannten Bodendenkmalen kann es sinnvoll sein, vor der Bauplanung oder Ausweisung als Baugebiet eine geophysikalische Prospektion durchzuführen. Unter Einbeziehung der Ergebnisse in die Bauplanung lassen sich mitunter langwierige Ausgrabungen vermeiden, so z. B. durch Ausweichen in Bereiche außerhalb des Bodendenkmals oder sofern dies nicht möglich ist, durch entsprechend angepasste Bauweise. Eine geophysikalische Prospektion ersetzt keinen archäologischen Oberbodenabtrag oder eine eventuell nachfolgende Ausgrabung im Zuge der Baumaßnahmen. Sie ist lediglich eine Möglichkeit, bereits im Vorfeld einige Rahmeninformationen zum betroffenen Bodendenkmal zu erhalten und diese gezielt in die Bauplanung einfließen zu lassen. 

Konservatorische Überdeckung

Falls die Bauendtiefe oberhalb der im Oberbodenabtrag aufgedeckten archäologischen Befunde liegt, ist eine Ausgrabung nicht in jedem Fall erforderlich. Nach fotografischer und tachymetrischer Aufnahme der flächig freigelegten Befunde können diese auch überdeckt werden, um sie zu erhalten und zu schützen. Hierfür ist ein Geotextil aufzubringen, gefolgt von einer Schüttung aus Feinsand und Kies bzw. Schotter. Deren Mächtigkeit richtet sich nach den zu erwartenden Belastungen.
Vorgaben BLfD

Die Befunde müssen so überdeckt werden, dass eine Beschädigung durch die Bauarbeiten oder die Last des Baukörpers auszuschließen sind. Daher sind z.B. Gräber, bei denen menschliche Knochen oder Grabeinbauten bereits sichtbar oder zu erwarten sind, von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Die Entscheidung liegt im Einzelfall bei den zuständigen Behörden. Die Konservatorische Überdeckung muss unter archäologischer Fachaufsicht erfolgen.

Konservierung

Das Ziel der Konservierung ist es, Fundobjekte im aktuellen Zustand möglichst lange für die Nachwelt zu erhalten. Bei Keramik- und Steinartefakten sowie tierischen und menschlichen Skelettresten ist in der Regel keine gesonderte konservatorische Behandlung notwendig. Hier reicht eine Lagerung der getrockneten und ggf. zuvor gereinigten Funde unter gleichbleibend kühlen, trockenen Bedingungen.

Bestimmte Fundgattungen hingegen werden durch die Lagerung im Boden im Laufe der Jahrhunderte zersetzt, dies gilt vor allem für Eisen- und Glasobjekte. Durch den vermehrten Einsatz chemischer Düngemittel in der Landwirtschaft betrifft dies inzwischen auch häufiger Bronze-, Silber- und Kupfergegenstände, die normalerweise eine schützende Patina entwickeln. Durch eine konservatorische Erstversorgung werden die Faktoren, die einen Zerfall begünstigen, wie Feuchtigkeit oder Salze, durch einen entsprechend ausgebildeten Spezialisten mit einer möglichst schonenden Methode eingedämmt bzw. ganz ausgeschaltet. Bei einem weit fortgeschrittenen Verfall werden die Funde zusätzlich stabilisiert, um eine weitere Beschädigung zu vermeiden.

Vor allem organische Funde, wie Leder, Textilien oder Holzgegenstände, bleiben nur unter ganz besonderen Umständen – meist in sauerstoffarmen, dauerfeuchtem Bodenmilieu – erhalten. Sobald diese Funde freigelegt werden, beginnt bereits der Zerfallsprozess durch Austrocknung oder den erneuten Kontakt mit freiem Sauerstoff. Eine Konservierung solcher Funde ist sehr aufwendig und langwierig, daher kann nur eine sehr begrenzte Fundmenge pro Jahr behandelt werden.

Die konservatorische Erstversorgung wird in der Regel bei kleineren Stückzahlen durch das Fachpersonal des BLfD durchgeführt. Bei größeren Fundmengen muss ein entsprechender Spezialist beauftragt werden, der parallel zu den Ausgrabungen die konservatorische Erstversorgung der Funde übernimmt.

Luftbild­archäologie

Aus größerer Höhe kann man auf manchen Feldern und Wiesen zu bestimmten Zeiten Strukturen im jeweiligen Bewuchs erkennen. Die Bewuchsmerkmale sind zwar auch vom Boden aus zu erkennen, allerdings ist es dort schwierig, aufgrund des eingeschränkten Blickwinkels übergeordnete Strukturen und Formen zu erkennen. Viele dieser Strukturen haben natürliche Ursachen, wie z. B. die sog. Hexenringe, die durch Pilze hervorgerufen werden oder verlandete Altarme, die sich schlaufenartig aneinandergereiht und überlagernd entlang von Flüssen finden. Allerdings zeichnen sich auch archäologische Befunde auf diese Weise ab. Sowohl bei den natürlichen als auch bei den durch den Menschen verursachten Phänomenen spielt die Nährstoff- und Wasserversorgung des Pflanzenbestandes die entscheidende Rolle. Da natürliche Vertiefungen sowie menschliche Bodeneingriffe, wie Gruben, Gräben, Pfostengroben oder Brunnen nach der Aufgabe mit humosem Material verfüllt werden, wachsen die Pflanzen über solchen Strukturen durch die wesentlich bessere Nährstoffversorgung schneller, werden größer und dehnen ihre Vegetationsperiode aus. Besonders bei Getreide nahe der Reifezeit und bei kürzlich gemähten Wiesen fallen die besonders großen, deutlich grüneren und vitaleren Pflanzen auf, die die im Untergrund verborgenen Strukturen in Größe und Form nachzeichnen. Befinden sich jedoch feste Strukturen, wie Felsgestein, Mauern, Pflasterungen oder verziegelte Ofenreste im Boden, ist die Nährstoff- und Wasserversorgung der darüber wachsenden Pflanzen deutlich beeinträchtigt. Sie wachsen langsamer, bleiben kleiner und sterben häufig früher ab bzw. werden „notreif“, wodurch sie sich wiederum gut gegen den umliegenden Pflanzenbestand auf natürlichem Boden abgrenzen. Somit lassen sich nicht nur der Umfang und die Dichte von archäologischen Fundstellen aus der Luft erkennen, sondern bereits Anhaltspunkte auf die Art der im Boden verborgenen Befunde schließen.

Mitunter reichen jedoch auch flache Erhebungen oder Vertiefungen, die sich durch günstigen Lichteinfall – vorzugsweise bei flachem Sonnenstand und fehlender Belaubung im Winter – besonders gut abzeichnen. Dies betrifft bspw. verschliffene Grabhügel oder Wälle und Gräben von vorgeschichtlichen Befestigungsanlagen, die sich in den ausgedehnten Waldgebieten erhalten haben.

In der Regel finden regelmäßig über das Jahr verteilt Befliegungen, statt bei denen zu unterschiedlichen Vegetationsperioden Aufnahmen von bekannten Fundstellen oder auffälligen Strukturen gemacht werden. Heute vereinfachen frei zugängliche Satellitenbilder durch verschiedene Kartendienste im Netz das Auffinden bzw. Spezifizieren von Fundstellen. Ein großer Teil der bekannten Fundstellen Bayerns geht auf die Luftbildarchäologie zurück.

Oberbodenabtrag/­Voruntersuchung

Beim Oberbodenabtrag werden die überdeckenden Bodenschichten bis zum anstehenden Boden (dem geologische Untergrund) oder bis zum Erreichen der archäologischen Befundschicht entfernt. Diese Maßnahme ist immer notwendig, wenn sich das Baugrundstück innerhalb einer Vermutungsfläche oder im Bereich eines Bodendenkmals befindet. Sie wird von einer archäologisch geschulten Fachkraft beaufsichtigt.

Bei unbebauten Grundstücken genügt es meist, den Mutterboden bzw. den Humushorizont zu entfernen. Auf bereits bebauten Grundstücken (z.B. im Altstadtbereich) gestaltet sich die Sachlage etwas komplexer. Hier können auch der Ausbruch von Bodenplatten oder Abbrüche von unterirdischem Altbestand (Keller, Fundamente u.ä.) dazugehören. Manchmal sind Sondagen zur Baugrundsondierung und das Auskoffern von einplaniertem Abbruchschutt erforderlich. Prinzipiell ist jeder Bodeneingriff in einer solchen Fläche durch eine archäologische Fachkraft zu betreuen.

Sollte die Fläche frei von archäologischen Hinterlassenschaften sein, vermisst der archäologische Betreuer den Bodeneingriff und kann den Bau umgehend freigeben. Je nach Größe des Bauvorhabens und der Komplexität der Situation vor Ort dauert ein Oberbodenabtrag wenige Stunden bis zu mehreren Wochen. Bei größeren Projekten können Teilflächen auch abschnittsweise freigegeben werden, so dass ein zügiger Baufortschritt gewährleistet ist.

Sollte es dagegen Befunde geben, wird in Absprache mit dem BLfD und dem Bauherren / der Bauherrin entschieden, ob eine Ausgrabung, eine konservatorische Überdeckung oder eine Abänderung des Bauvorhabens vorzuziehen ist. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten wir dabei gerne und übernehmen die Koordination mit den Fachbehörden.

Restaurierung

Das Wort leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „wiederherstellen“. Der Schwerpunkt liegt hier also nicht auf dem bloßen Erhalt des Fundes im aktuellen Erscheinungsbild sondern auf einer teilweisen oder weitgehenden Rückführung in den ursprünglichen Zustand. Die Restaurierung von Fundstücken dient vor allem musealen Zwecken.

Bei zerbrochenen Keramikgefäßen geschieht dies meist durch das Zusammensetzen der Fragmente mit oder ohne Ergänzung von Fehlstellen. Metallgegenstände werden, zusätzlich zur notwendigen Konservierung, heutzutage meist nur noch schonend gereinigt und vom anhaftenden Sediment befreit, um die ursprüngliche Form wieder sichtbar zu machen. Die Patina oder Rostanhaftungen bleiben häufig erhalten, Repliken übernehmen meist die Veranschaulichung des einstigen Erscheinungsbildes. Ergänzungen, wie bspw. bei der für die Ausstellung im Stadtmuseum restaurierten Schubkarre des Gießereigeländes, werden heutzutage durch die Verwendung von anderen Materialien kenntlich gemacht oder farblich hervorgehoben. In der Regel sind die Ergänzungen leicht und rückstandfrei ohne Beschädigung der ursprünglichen Fundsubstanz zu entfernen.

Noch Anfang des 20. Jh. war es üblich bei Metallfunden, die Patina oder den Rost bis zum Metallkern zu entfernen oder auch bei Keramiken die Ergänzungen und Orginalbestandteile durch Farbauftrag anzugleichen. Dabei wurden, zwar unwissentlich und in bester Absicht, wertvolle Informationen zerstört. Die Methoden der Restaurierung sind daher heute sehr viel zurückhaltend. 

Schatzregal

Zitat aus dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz:

Art. 9: Schatzregal
 
(1) 1Bewegliche Bodendenkmäler oder Teile davon, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden unabhängig von einer Eintragung nach Art. 2 Abs. 1 mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Bayern.2Sie sind unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege zu übergeben.
(2) 1Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Bodendenkmal entdeckt wurde, hat gegen den Freistaat Bayern einen Anspruch auf Ausgleich.2Für Funde auf der Grundstücksgrenze gilt § 432 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Objekte, deren
1.
Verkehrswert weniger als 1000 € beträgt oder
2.
deren Fund oder Bergung unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgte.
4Die Höhe des Ausgleichs bemisst sich nach dem Verkehrswert des restaurierten Objekts abzüglich des Aufwands für eine fachgerechte Restaurierung und Konservierung.5Die Belohnung nach Abs. 3 ist zum Abzug zu bringen.
(3) 1Der Entdecker, der nicht zugleich Grundstückseigentümer ist, hat gegen den Freistaat Bayern einen Anspruch auf Belohnung nach § 971 BGB.2Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.3Für die Wertberechnung im Rahmen des § 971 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt Abs. 2 Satz 4.
(4) 1Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege.2Er entfällt, wenn das Objekt an die nach § 984 BGB Berechtigten zurückgegeben und diesen je zur Hälfte das Eigentum an dem Objekt übertragen wird.
(5) 1Das Eigentum soll vom Freistaat Bayern auf Antrag der Gemeinde des Fundorts übertragen werden, wenn die fachgerechte Archivierung und Lagerung der gesamten Funde einer Grabung durch eine fachlich besetzte Einrichtung gewährleistet wird.2In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Gemeinde nach den Abs. 2 und 3.
(6) Für Entdeckungen vor dem 1. Juli 2023 sind die Vorschriften des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in der am 30. Juni 2023 geltenden Fassung anzuwenden.

Sondage

Innerhalb archäologischer Ausgrabungen kommen innerhalb verschiedener Situationen Sondagen zum Einsatz. Zum einen können diese seitens der Bauplanung zur Erkundung der Gründungstiefe und Statik von Bestandsgebäuden im oder am Baufeld notwendig werden. Die Erdarbeiten müssen unter archäologischer Aufsicht durchgeführt und fachgerecht dokumentiert werden, da es sich dabei um reguläre Bodeneingriffe handelt, die mitunter Befunde zerstören können, sofern sie sich innerhalb eines Bodendenkmals oder einer Vermutungsfläche befinden.

In manchen Fällen werden Sondagen durch die Situationen vor Ort vorgegeben, wenn sich aus Sicherheitsgründen keine flächige Ausgrabung realisieren lässt. Diese sind beispielsweise in der Nähe oder innerhalb von Bestandsgebäuden gegeben, wo die geplante Eingriffstiefe unterhalb der jeweiligen Fundamente liegt oder wenn die beengten Platzverhältnisse keine ordnungsgemäße Abböschung der Baugrube zulassen. Bereits dokumentierte Sondagen können anschließend verfüllt und neue Sondagen in den noch nicht dokumentierten Zwischenbereichen angelegt werden, womit sukzessive das gesamte Areal fachgerecht ausgegraben wird.

In manchen Situationen sind Sondagen auch bereits im Vorfeld von Ausgrabungen sinnvoll, wenn aus verschiedenen Gründen keine geophysikalische Prospektion durchgeführt werden kann. Bei einem begrenzten Oberbodenabtrag, der allerdings einen möglichst repräsentativen Ausschnitt der jeweiligen Fläche durch lange, breite Streifen aufschließt, können anhand der angetroffenen Befunde bereits Hochrechnungen für den erforderlichen Dokumentations- und Zeitaufwand erstellt werden. Allerdings müssen die Bereiche der Suchschnitte ebenfalls dokumentiert werden, was einen zusätzlichen Mehraufwand bedeuten kann.

Tachymeter

Ein Tachymeter ist ein technisches Gerät zur Vermessung. Die Übersetzung der griechischen Bezeichnung bedeutet in etwa „schneller Messer“. Das Gerät kann selbstständig oder mit einer angeschlossenen Verarbeitungs- und Speichereinheit (elektronisches Feldbuch) über bekannte Festpunkte seine eigene Position und anschließend die Koordinaten beliebiger Punkte berechnen. Über zwei kalibrierte Drehachsen werden hierzu Horizontal- und Vertikalwinkel bestimmt, die Entfernungsmessung erfolgt mittels Interferometer über Infrarot- (mit Reflektor) oder Laser-Licht (reflektorlos). Über den Sinus- und Cosinus-Satz sowie weitere Beziehungen im rechtwinkligen Dreieck berechnet das Gerät bzw. eine Software nach Übertragung der Daten an den Rechner automatisch die Koordinaten der angemessenen Punkte anhand der Messdaten und der berechneten Position des Gerätes. Die Namensgebung bezieht sich auf die Geschwindigkeit bei der Vermessung im Vergleich zu den Vorläufergeräten, bei denen Distanzbestimmung, Datenaufzeichnung und Berechnung teilweise oder vollständig händisch erfolgen mussten.

Vermutungsflächen

Vermutungsflächen sind Flächen, in deren Untergrund archäologische Zeugnisse liegen können – aber nicht müssen. Vermutungsflächen müssen mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:

Unmittelbare Nähe zu einer bekannten Fundstelle im Umkreis von ca. 500 m
Geografische Besonderheiten, die in Verbindung mit anderen Fundstellen bereits beobachtet wurden, z.B. siedlungsgünstige Lage in Gewässernähe auf hochwassersicherem Terrain
Bereits entdeckte Einzel- und Lesefunde, die auf menschliche Aktivität in vor- und frühgeschichtlicher Zeit hinweisen
Nennungen in historischen Quellen oder besondere Ortsnamenbezeichnung, die auf menschliche Aktivität in vor- und frühgeschichtlicher Zeit hinweisen

Für Sie als Bauherr bedeutet das, dass hier ein archäologisch betreuter Oberbodenabtrag stattfinden muss. Werden bei dem Abtrag archäologische Hinterlassenschaften nachgewiesen, schließt sich ggf. eine Ausgrabung oder eine konservatorische Überdeckung an.

Vor- und Frühgeschichte

Zur Unterscheidung der Zeitperioden mit relativ guter historischer Quellenlage (Mittelalter und Neuzeit) wurde der Begriff der Vor- und Frühgeschichte eingeführt. Er beschreibt die Zeiträume, in denen es keine oder nur spärliche, teils von außen stammende Schriftzeugnisse gibt. In Deutschland und speziell Bayern umfasst diese Periode den Zeitraum vom Auftreten der ersten Menschen bis etwa zum Beginn des Frühmittelalters. Grob gliedert sich die Periode in drei große Abschnitte: Steinzeit, Bronzezeit und Eisenzeit, die sich wiederum nochmals weiter unterteilen lassen. Die Namen beziehen sich auf den überwiegend gebräuchlichen Werkstoff für Geräte und Werkzeuge. Die weitere Unterteilung dieser großen Zeitperioden erfolgt nach verschiedenen Systemen, die sich auf unterschiedliche Regionen oder spezifische technologische bzw. gesellschaftliche Eigenschaften beziehen. Es gibt bedingt durch die Ausbreitungsrate von Neuerungen oder migrierende Bevölkerungsgruppen zum Teil erhebliche Gefälle innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb Bayerns, so dass verschiedene Regionen zum gleichen betrachteten Zeitpunkt in verschiedenen Perioden existieren können und nach unterschiedlichen Systemen charakterisiert werden. Eine eingehendere Betrachtung würde daher jeglichen Rahmen sprengen, weswegen hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann. Die Abgrenzung der Frühgeschichte vom Frühmittelalter ist unscharf. Allgemein akzeptiert ist die Abgrenzung zwischen Merowinger- und Karolingerzeit, wobei auch hier je nach Region andere zeitliche Ansätzen möglich sind.

Frühmittelalter

Karolingerzeit
Beginn: Anfang 8. Jh. n. Chr.
Ende: 919 n. Chr.
Geschichte: Restauration des Kaisertums nach weströmischem Vorbild durch Karl den Großen
Monumente: Eingliederung Bayerns in das Frankenreich, Fossa Carolina, Ersterwähnung Ingolstadts

Eisenzeit

Merowingerzeit
Beginn: Ende 5. Jh.
Ende: Anfang 8. Jh. n. Chr.
Geschichte: Fall Westroms, Gründung bzw. Konsolidierung verschiedener Kleinreiche bspw. Franken, Langobarden, Alemannen, Baiuvaren
Monumente: Dame von Pförring, Männerbestattung von Greeding

Völkerwanderungszeit
Beginn: 375 n. Chr.
Ende: Ende 5. Jh. n. Chr.
Geschichte: Hunnen, Vandalen Goten, Burgunder ziehen durch Europa und gründen Reiche auf römischem Boden

Römische Kaiserzeit
Beginn: um 0
Ende: 375. n. Chr.
Geschichte: im Süden Gründung römischer Siedlungen und Kastelle, Straßenbau, im Norden kleine Siedlungen, Gräberfelder teils mit römischen Beigaben
Monumente: Limes, Kastelle in Pfünz, Pförring, Weißenburg

La-Tené-Zeit
Beginn: ca. 450 v. Chr.
Ende: um 0
Geschichte: große, stadtartige Siedlungen (Oppida), Heiligtümer
Monumente: Oppida in Manching und Kelheim

Hallstattzeit
Beginn: ca. 800 v. Chr.
Ende: ca. 450 v. Chr.
Geschichte: Teilweise intensive Kontakte Süddeutschlands zum Mittelmeerraum
Monumente: Heuneburg, Grabhügel von Glauberg, Großklein

Bronzezeit

Spät-
Beginn: ca. 1200 v. Chr.
Ende: ca. 800 v. Chr.
Geschichte: Weiträumige Verbreitung der Brandbestattung, daher auch Urnenfelderzeit genannt
Monumente: „Schlacht“ an der Tollense

Mittel-
Beginn: ca. 1600 v. Chr.
Ende: ca. 1200 v. Chr.
Geschichte: Bestattung von breiten Teilen der Bevölkerung in Grabhügeln

Früh-
Beginn: 2200 – 2000 v. Chr.
Ende: ca. 1600 v. Chr.
Geschichte: Differenzierung der Bevölkerung, weitreichendes Handelsnetzwerk zur Versorgung mit Erzen, Salz und Bernstein
Monumente: Himmelsscheibe von Nebra, Fürstengrab von Leubingen

Steinzeit

Jung-
Beginn: 6000 – 5500 v. Chr.
Ende: 2200 – 2000 v. Chr.
Geschichte: Ackerbau, Viehzucht, Siedlungen, Keramikherstellung, geschliffene Steingeräte
Monumente: Sonnenobservatorium Goseck, Pfahlbauten am Bodensee

Mittel-
Beginn: 9000 v. Chr.
Ende: 6000 – 5500 v. Chr.
Geschichte: Jäger und Sammler, teils verfeinerte Techniken (bspw. Fischfang) und teilweise/saisonale Seßhaftigkeit

Alt-
Ende: ca. 9000 v. Chr.
Geschichte: Jäger und Sammler
Monumente: Höhlenmalereien, Plastiken der Vogelherdhöhle

Voruntersuchung/­Oberbodenabtrag

Beim Oberbodenabtrag werden die überdeckenden Bodenschichten bis zum anstehenden Boden (dem geologische Untergrund) oder bis zum Erreichen der archäologischen Befundschicht entfernt. Diese Maßnahme ist immer notwendig, wenn sich das Baugrundstück innerhalb einer Vermutungsfläche oder im Bereich eines Bodendenkmals befindet. Sie wird von einer archäologisch geschulten Fachkraft beaufsichtigt.

Bei unbebauten Grundstücken genügt es meist, den Mutterboden bzw. den Humushorizont zu entfernen. Auf bereits bebauten Grundstücken (z.B. im Altstadtbereich) gestaltet sich die Sachlage etwas komplexer. Hier können auch der Ausbruch von Bodenplatten oder Abbrüche von unterirdischem Altbestand (Keller, Fundamente u.ä.) dazugehören. Manchmal sind Sondagen zur Baugrundsondierung und das Auskoffern von einplaniertem Abbruchschutt erforderlich. Prinzipiell ist jeder Bodeneingriff in einer solchen Fläche durch eine archäologische Fachkraft zu betreuen.

Sollte die Fläche frei von archäologischen Hinterlassenschaften sein, vermisst der archäologische Betreuer den Bodeneingriff und kann den Bau umgehend freigeben. Je nach Größe des Bauvorhabens und der Komplexität der Situation vor Ort dauert ein Oberbodenabtrag wenige Stunden bis zu mehreren Wochen. Bei größeren Projekten können Teilflächen auch abschnittsweise freigegeben werden, so dass ein zügiger Baufortschritt gewährleistet ist.

Sollte es dagegen Befunde geben, wird in Absprache mit dem BLfD und dem Bauherren / der Bauherrin entschieden, ob eine Ausgrabung, eine konservatorische Überdeckung oder eine Abänderung des Bauvorhabens vorzuziehen ist. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten wir dabei gerne und übernehmen die Koordination mit den Fachbehörden.